Arbeitsrecht
Ein Interessenschwerpunkt meiner Tätigkeit ist das Arbeitsrecht. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht vertrete ich sowohl die Interessen von Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern. Ich habe mich bewusst dazu entschieden, für beide Seiten tätig zu sein. Dies bringt Ihnen als Mandant klare Vorteile, da ich aus erster Hand sagen kann, wie die andere Seite denkt, rechnet und agiert. Darüber hinaus vertrete ich auch Betriebsräte in allen arbeitsrechtlichen Sachverhalten.
Im individualrechtlichen Angelegenheiten begleite ich Sie gerne in Sachverhalten wie z.B. Abmahnungen, Kündigung, Aufhebungsverträge, Bewertung von Abfindungsangeboten, ausstehenden Lohn/ Gehaltszahlungen, Überstundenausgleich, Durchsetzung von Urlaubsansprüche. Bei der Betreuung von Arbeitgebern biete ich auch die juristische Begleitung Ihrer Personalabteilung im Rahmen einer Dauerbetreuung an. In meiner langjährigen Tätigkeit bei einem Verband habe ich zudem umfassende Erfahrungswerte im kollektivarbeitsrechtlichen Bereich und Heimarbeitsrecht sammeln können, so dass ich Sie auch gerne bei betriebsverfassungs- und tarifvertragsrechtlichen Sachverhalte wie z.B. die Verhandlung und Erstellung von Betriebsvereinbarungen, die Durchführung von Beschluss- und Einigungsstellenverfahren sowie in Auseinandersetzungen mit Behörden begleite.
Im Bereich des Arbeitsrechts ist neben Fachwissen und Erfahrung, Menschenkenntnis und Strategie von enormer Wichtigkeit. Da im Arbeitsrecht kurze Fristen zu beachten sind, melden Sie sich am besten zeitnah, damit wir in enger, vertraulicher Abstimmung eine für Sie passende Lösung erarbeiten und verfolgen können.
Um Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten, halten Sie bitte folgende Unterlagen für unseren Termin bereit.
Checkliste Arbeitsrecht
- Lohn-/ Gehaltsabrechnungen
- Schriftliche Kündigung – bitte dokumentieren Sie den Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Kündigung!
- Abmahnungen/ Ermahnungen
- relevanter Schriftwechsel
- Arbeitsvertrag sowie alle Zusatzvereinbarungen oder sonstigen Zusagen
- Betriebsvereinbarungen
- Nachweis einer eventuellen Schwerbehinderung/ zur Schwangerschaft oder zum Mutterschutz
- für den Fall, dass Sie rechtsschutzversichert sind, die Kontaktdaten Ihrer Versicherungsgesellschaft und die Versicherungsnummer